Mietenverwaltung
- Buchung jeglicher Zahlungsein- und Ausgänge pro Mietobjekt
- Erstellung einer Abrechnung pro Mietpartei pro Wirtschaftsjahr
- Vorgaben zur Erstellung einer Heizkostenabrechnung pro Mietpartei
- Kontrolle und ggf. Anmahnung der fälligen Zahlungen bis hin zur Einleitung eines Mahnbescheides bzw. eines gerichtlichen Verfahrens
- Vermietung von freiwerdenden Wohnungen
- Erstellung eines Protokolls bei Wohnungsübergaben- bzw. Wohnungsabnahmen
- Bei Bedarf Erstellung einer Investitionsplanung zur Wohnraumverbesserung
- Vergabe und Überwachung von Handwerkeraufträgen
- Monatliche Auskehr der Mietüberschüsse an den Eigentümer
- Erstellung einer Jahresabrechnung für den Eigentümer
WEG Verwaltung
- Buchung jeglicher Zahlungsein- und Ausgänge pro Objekt
- Führung von Instandhaltungsrücklagekonten. Verhandlungen mit Banken über Zinskonditionen
- Ausführung von monatlichen Lastschrifteinzügen
- Erstellung der Jahresabrechnung pro Wirtschaftsjahr eines Hauses
- Erstellung eines Nachweises über Haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35 a EstG
- Erstellung eines Wirtschaftsplanes zur Bewirtschaftung des Hauses
- Durchführen einer Eigentümerversammlung pro Jahr
- Erstellung und Versand eines Beschlußprotokolles an jeden Eigentümer
- Vergabe und Überwachung von Handwerkeraufträgen bei Schäden bzw. Aufträgen aus der Eigentümerversammlung
- Betreuung und Bearbeitung von Versicherungsschäden
- Kontrolle der technischen Einrichtungen
- Abschluß von Wartungs- und Versicherungsverträgen