Mietenverwaltung

 

  • Buchung jeglicher Zahlungsein- und Ausgänge pro Mietobjekt
  • Erstellung einer Abrechnung pro Mietpartei pro Wirtschaftsjahr
  • Vorgaben zur Erstellung einer Heizkostenabrechnung pro Mietpartei
  • Kontrolle und ggf. Anmahnung der fälligen Zahlungen bis hin zur Einleitung eines Mahnbescheides bzw. eines gerichtlichen Verfahrens
  • Vermietung von freiwerdenden Wohnungen
  • Erstellung eines Protokolls bei Wohnungsübergaben- bzw. Wohnungsabnahmen
  • Bei Bedarf Erstellung einer Investitionsplanung zur Wohnraumverbesserung
  • Vergabe und Überwachung von Handwerkeraufträgen
  • Monatliche Auskehr der Mietüberschüsse an den Eigentümer
  • Erstellung einer Jahresabrechnung für den Eigentümer

 

WEG Verwaltung

 

  • Buchung jeglicher Zahlungsein- und Ausgänge pro Objekt
  • Führung von Instandhaltungsrücklagekonten. Verhandlungen mit Banken über Zinskonditionen
  • Ausführung von monatlichen Lastschrifteinzügen
  • Erstellung der Jahresabrechnung pro Wirtschaftsjahr eines Hauses
  • Erstellung eines Nachweises über Haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35 a EstG
  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes zur Bewirtschaftung des Hauses
  • Durchführen einer Eigentümerversammlung pro Jahr
  • Erstellung und Versand eines Beschlußprotokolles an jeden Eigentümer
  • Vergabe und Überwachung von Handwerkeraufträgen bei Schäden bzw. Aufträgen aus der Eigentümerversammlung
  • Betreuung und Bearbeitung von Versicherungsschäden
  • Kontrolle der technischen Einrichtungen
  • Abschluß von Wartungs- und Versicherungsverträgen